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Aktuelle Informationen vom Pastoralverbund

MASSNAHMEN während der Coronakrise

(Aus den Pfarrnachrichten von April 2020)

  1. GOTTESDIENSTE
    Alle öffentlichen Gottesdienste fallen bis auf weiteres aus.
    Geöffnete Kirchen sind für viele Menschen ein wichtiger Ort des Trostes und der Hoffnung.
    Nach Rücksprache mit den Generalvikaren der NRW-Diözesen sollen Kirchen und Kapellen unter Berücksichtigung nötiger Sicherheitsvorkehrungen wie etwa des Mindestabstands zwischen Menschen geöffnet bleiben.Alle sind herzlich eingeladen, Gottesdienste mitzufeiern, die in Radio, TV und Internet übertragen werden.
  2. TAUFEN und TRAUUNGEN
    Taufen und Trauungen können derzeit nicht in einer öffentlichen Feier begangen werden.
    Nach den Pressekonferenzen von Kanzlerin Angela Merkel und NRW-Ministerpräsident Armin Laschet von heute sind auch Taufen und Trauungen in der kirchenrechtlich vorgeschriebenen Mindestform im Erzbistum Paderborn zunächst bis zum 19.04.2020 nicht möglich.
  3. ERSTKOMMUNION und FIRMUNG
    Sämtliche Erstkommunionfeiern und Firmfeiern können bis zum 30.06.2020 nicht stattfinden.
    Erzbischof Hans-Josef Becker bittet in einer Video-Botschaft die Kommunionkinder und Firmbewerberinnen und -bewerber, ihre Angehörigen und Katechetinnen und Katecheten um Verständnis.
  4. BEICHTE
    Beichtgespräche im Beichtstuhl sind derzeit nicht möglich. Bei Beichtgesprächen müssen die notwendigen Hygienemaßnahmen sowie ein Mindestabstand von 1,5 Metern beachtet werden.
  5. KRANKENKOMMUNION und KRANKENSALBUNG
    Das Pastoralteam steht auch in dieser Krisensituation an der Seite der Kranken und Sterbenden. Bei einer dringlichen Notwendigkeit (z.B. lebensbedrohlichen Situation) bringen sie – unter Beachtung der besonderen Hygienemaßnahmen – auch weiterhin die Kommunion und spenden die Krankensalbung.
    Im Allgemeinen werden die Hauskommunion und Geburtstagsbesuche aber eingestellt.
  6. BEERDIGUNGEN
    Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete im engsten Familienkreis sind zulässig, wenn die erforderlichen Vorkehrungen zur Hygiene und zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern eingehalten werden (vgl. § 11 Abs. 4 der „Verordnung zum Schutz von Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“).
    Bei Begräbnissen ist der Kreis der Teilnehmen auf die allerengsten Familienangehörigen (Richtwert: 20 Personen) zu begrenzen.
  7. SENIORENHÄUSER und KRANKENHAUS
    Alle Gottesdienste (Eucharistiefeiern, Andachten) und Krankenkommunionen sind in den Seniorenhäusern und im Krankenhaus bis auf weiteres ausgesetzt. Es besteht ein striktes Betretungsverbot.
  8. PFARRHEIME
    Die Pfarrheime sind für alle Veranstaltungen und Nutzungen geschlossen. Das betrifft auch private Anmietungen.
  9. PFARRBÜROS
    Die Pfarrbüros sind zu den üblichen Zeiten erreichbar, allerdings ohne Publikumsverkehr.
    Bitte nutzen Sie ausschließlich Telefon und E-Mail für den Kontakt. Das Pastoralteam ist erreichbar.
  10. Glocken rufen zu Gebet und Innehalten Ökumenische Initiative
    1. Zeichen der Solidarität: Glocken rufen zu Gebet und Innehalten Ökumenische Initiative:
      Kirchengemeinden läuten ab Sonntag täglich um 19.30 Uhr die Glocken
      Um die rasante Ausbreitung der Infektion mit dem Corona-Virus zu verhindern, müssen die sozialen Kontakte der Menschen massiv begrenzt werden – auch im Bereich der Kirche. In dieser Zeit der Einschränkungen und Isolation starten die Kirchen in Nordrhein-Westfalen eine ökumenische Initiative: In allen Kirchengemeinden erklingen täglich um 19.30 Uhr für fünf Minuten die Kirchenglocken, um Menschen zu Gebet und Innehalten einzuladen und so miteinander zu verbinden. Die Initiative beginnt am Sonntag, 22. März 2020, und wird von den katholischen (Erz-) Bistümern und Evangelischen Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen getragen.
      Sonntags werden die Glocken zu zwischen 9.50 Uhr und 10.00 Uhr wie zu einem Gottesdienst läuten, mit dem dazu aufgerufen wird, gemeinsam, wenn auch an unterschiedlichen Orten, das Vaterunser zu sprechen. So sollen die Gläubigen, auch wenn sie nicht zusammen kommen können, doch miteinander beten. Katholische Christen sind zudem eingeladen, morgens, mittags und abends den „Engel des Herrn“ zu beten.
      Alle Christen sind beim Tagesläuten angesprochen, im Gebet inne zu halten. Als sichtbares Zeichen der „Gemeinschaft auf Distanz“ bitten wir darum, während die Glocken zum gemeinsamen „Gebet auf Distanz“ einladen, eine Kerze ins Fenster zu stellen.
    2. Zum Palmsonntag werden Palmzweige geweiht, die am Palmsonntag (5. April 2020) ab 14.00 Uhr in den
      Pfarrkirchen zur Abholung bereit stehen.
    3. Am Karsamstag (11. April 2020) liegen kleine, gesegnete Osterkerzen ab 15.00 Uhr in den Pfarrkirchen zur
      Abholung bereit.
    4. Am Ostersonntag (12. April 2020) läuten um 9.30 Uhr landesweit die Kirchenglocken (Vollgeläut) 15 Minuten lang. Auf diese Weise soll auf die Besonderheit des Osterfestes für uns Christen hingewiesen werden.Bitte waren Sie die nötige Distanz und beachten Sie ggf. bis dahin erlassen Ausgangsbeschränkungen!
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