Ende der Linie der Schwalenberger Grafen
Ereignis-Datum: 4. Mai 1358
Die Linie der Schwalenberger Grafen starb im Mannesstamm im 14. Jahrhundert aus, ihren Besitz teilten sich die stammverwandten Edelherren zur Lippe und der mächtige Bischof Bernhard V von Paderborn nach einem Vertrag von 1358. Jener Vertrag bildet die Grundlage der späteren eigentümlich verwickelten Verfassung, nach welcher die Gerichtsbarkeit in der ehemaligen Grafschaft Schwalenberg zwischen Lippe und Paderborn gemeinschaftlich Lippe standen die Oberhoheit und 3/4 der Einkünfte des Amtes Schwalenberg zu, während Paderborn die Hoheitsrechte ind den Ämtern Oldenburg und Stoppelberg besaß, aus denen aber Lippe die Hälfte bzw. zwei Drittel der Einkünfte bezog.